Leihladen

Leihladen – Genussfairteiler Neumarkt

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Im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Ressourcennutzung spielt die Idee des Teilens eine wichtige Rolle! Haben war Gestern. Leihen ist Heute! Es ist ein enormes Einsparpotenzial möglich! Zudem werden dabei soziale Kontakte geknüpft.

Seit Mai 2023 gibt es im GenussFAIRteiler Neumarkt nun auch einen „Leihladen“. Der Leihladen des GenussFAIRteiler versteht sich als Vermittlungsplattform von Dingen des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Werkzeuge, div. Geräte, Bücher und vieles andere mehr.

Und so funktioniert´s:

1.) Werde Mitglied im GenussFAIRteiler und nutze damit auch den Leihladen (Anmeldung unter www.genussfairteiler.at ist notwendig).

2.) Als Mitglied kannst du auf der Homepage www.genussfairteiler.at die zur Verfügung stehenden Leihgegenstände inkl. der Verleihmodalitäten (Leihdauer, mögliche Leihgebühr, usw.) durchsehen. Bei jedem Artikel ist auch der jeweilige private Verleiher angegeben. Die Leihgegenstände befinden sich beim Verleiher selbst.

3.) Setze dich direkt mit dem Verleiher in Verbindung und vereinbare einen individuellen Abholtermin und Abholort sowie möglichen Zeitpunkt der Rückgabe. 

Mach mit: Es werden noch Leihgegenstände gesucht in den Bereichen Werkzeug, Garten, Küche & Haushalt, Handarbeit, Freizeit (Elektronik, Foto, Musik, Sport, Camping, ...), Medien (Buch & Film), Mobilität, Verkleidung/Kostüme (zB für Fasching) usw. Die Leihgegenstände verbleiben beim Verleiher und bleiben dessen Eigentum!
Schreib an: [javascript protected email address]">[javascript protected email address]

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Das Kleingedruckte:

Beteiligt sind am Konzept "Leihladen"  ein privater Verleiher, welcher die von ihm in der Plattform angeführten Dinge verleiht und ein Ausleiher der diese Dinge ausleihen möchte. Verleiher und Ausleiher müssen Mitglied beim GenussFAIRteiler sein.

Der GenussFAIRteiler stellt hierbei die Website www.genussfairteiler.at zum Zweck der Vermittlung zur Verfügung. Es können weder vom Verleiher noch vom Ausleiher irgendwelche Ansprüche bzw. Reparatur- und
Regressforderungen gegenüber dem GenussFAIRteiler gestellt werden.

Folgende Fragen machen sich der Verleiher und der Ausleiher selbst aus:
> Höhe der Leihgebühr
> Reparaturmodalitäten falls der ausgeliehene Gegenstand bei der Verleihung Schaden nimmt
> Etwaige Versicherungen


Geändert am 01.07.2023 11:55

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